Wenn Ihr Team regelmäßig im Firmenwagen zu Kunden fährt oder wechselnden Einsatzorten dient, ist die korrekte Erfassung der Fahrzeiten entscheidend. Ein aktuelles Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 9. Oktober 2025 wirft ein wichtiges Licht auf die Frage, wann eine Fahrt genau als Arbeitszeit gilt. Für Unternehmen und Selbstständige bedeutet dies: Die Art und Weise, wie Sie die geleistete Zeit abbilden, muss stimmen.
Das EuGH hat klargestellt: Es geht nicht allein darum, ob Sie ein Dienstfahrzeug nutzen. Entscheidend ist die konkrete Arbeitsbedingung vor Ort. Wenn der Arbeitgeber Ihnen klare Vorgaben macht und Sie dadurch keinen freien Einfluss mehr auf Ihre Zeit haben, gehört diese Fahrt zur beruflichen Tätigkeit.
Diese mobile Arbeitsform wird nun bestätigt: Selbst wenn Sie ohne festen Schreibtisch arbeiten, zählen Fahrten zu Einsatzorten und zurück zur Arbeitszeit – vorausgesetzt, diese Fahrt ist notwendig, um die vom Arbeitgeber vorgegebenen Aufgaben zu erledigen und Sie stehen dabei unter dessen Weisung.
Gerade die Fahrt vom Zuhause zum festen Arbeitsplatz zählt dadurch nicht automatisch als Arbeit. Aber wenn die Reise ein einziger Teil der beruflichen Tätigkeit ist, muss dies in Ihrer Zeiterfassung abgebildet werden.
Besonders dringlich ist der Blick auf ältere Aufzeichnungen. Da die Verjährungsfrist für Ansprüche aus dem Jahr 2023 unter bestimmten Bedingungen Ende 2026 erreicht, müssen Arbeitgeber und Mitarbeiter ihre Abrechnungen zeitnah prüfen. Dies ist der Moment gekommen, die Zeiterfassung als nachvollziehbares Dokument zu verstehen.
Korrekte Arbeitszeiterfassung ist mehr als nur Compliance. Sie schafft Transparenz und stellt sicher, dass alle geleisteten Stunden fair vergütet werden. Insbesondere mobile Teams benötigen eine Lösung, die die gesamte Reisekette abbildet – nicht nur die Tätigkeit vor Ort.
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