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Fahrzeiten sind Arbeitszeit? EuGH legt verbindlich fest, wann Reisezeiten erfasst werden müssen

Sie managen ein Team mit wechselnden Einsatzorten oder Kundenbesuchen? Ein jüngstes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) sorgt für Bewegung in der Diskussion um die Arbeitszeitdokumentation. Die zentrale Botschaft ist klar: Wenn Sie als Arbeitgeber die Rahmenbedingungen der Reise vorgeben, können Fahrten zur Arbeitsstätte unter bestimmten Umständen als bezahlte Arbeitszeit gewertet werden – auch auf dem Hinweg und Rückweg.

Wann beginnt die bezahlte Fahrzeit?

Die Rechtsprechung des EuGH baut darauf auf, ob die Reisezeit untrennbar mit der Arbeit verbunden ist und Ihnen nicht zur freien Verfügung steht. Betrifft dies Fahrten zu wechselnden Einsatzorten, bei denen Ihr Mitarbeiter zwar fahren muss, aber gleichzeitig durch die Anweisungen des Unternehmens gebunden ist – etwa bezüglich Transportmittel oder Zeitplan –, dann gilt dieser entscheidende Link.

Es geht nicht nur darum, ob Sie einen festen Bürositz haben. Bei mobilen Teams oder Mitarbeitern ohne fester Arbeitsplatz gilt die frühere Europäische Richtlinie als Maßstab: Sind Sie durch den Arbeitgeber gebunden und können Ihre Fahrzeit nicht für rein private Zwecke nutzen, zählt diese Zeit zur Leistungserbringung.

Die Praxis: Wenn die Theorie auf die Buchhaltung trifft

Dieses Urteil fügt sich in eine Reihe von Entscheidungen ein und sendet ein klares Signal an Arbeitgeber: Sie müssen Ihre arbeitszeitlichen Prozesse kritisch prüfen. Es geht nicht nur um die bloße Anwesenheit, sondern darum, ob Sie durch Ihre Vorgaben signalisieren und auch faktisch sicherstellen, dass die Arbeitnehmer bereit sind oder sogar tätig sind. Die Zeiterfassung ist hier das wichtigste Werkzeug.

Gerade wenn Sie mobile Teams oder Dienstwagen nutzen, ist eine nachvollziehbare Zeiterfassung entscheidend. Die bloße Annahme, dass Fahrzeiten seien irrelevant oder außerhalb der Arbeitszeit, birgt ein erhebliches Risiko und muss genau beleuchtet werden. Die Aufzeichnung der Arbeit ist somit nicht verhandelbar, sie dient der Transparenz und Sicherheit für beide Seiten.

Wenn Ihr Unternehmen die komplexe Thematik der Zeiterfassung und Ihrer Arbeitgeberpflichten genau im Blick behalten möchte, ist unsere Lösung gemacht für Sie. Punchero hilft Ihnen, Arbeitszeiten automatisch und DSGVO-konform zu erfassen und zu dokumentieren. Sie können die Zeiterfassung für kleine Teams schnell, intuitiv und ohne jeglichen bürokratischen Aufwand in Ihren Alltag integrieren.